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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Greece Real Estate Ltd.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Dokument enthält die Geschäftsbedingungen für Kunden, die einen Vertrag mit Greece Real abschließen.

Estate Ltd. (das „Unternehmen“) oder die Bestellung von Dienstleistungen des Unternehmens zur Suche nach Immobilien in Lefkada, Epirus

und/oder Griechenland (der „Kunde“).

1. Definitionen

Die folgenden Begriffe haben die hierin angegebene Bedeutung:

1.1 Die „Parteien“ – der Auftraggeber und das Unternehmen gemeinsam. 1.2 Die „Objekte“ – Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und/oder Grundstücke in Lefkada, Epirus oder Griechenland,

Angebot des Unternehmens an den Kunden.

1.3 Die „Dienstleistungen“ – die hierin festgelegten Dienstleistungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1.4 Der „Rechteinhaber“ – der Eigentümer und/oder Inhaber und/oder gesetzliche Vertreter der Rechte, an denen der Kunde Rechte besitzt.

Interesse.

2. Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt, bestätigt und verpflichtet sich hiermit zu Folgendem:

2.1 Es ist daran interessiert, die Dienstleistungen des Unternehmens gegen die zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung zu erhalten.

Parteien, die wie unten angegeben zahlungspflichtig sind, und dass es über die Ressourcen und die Fähigkeit verfügt, seinen Verpflichtungen nachzukommen

Verpflichtungen, einschließlich der Zahlung der Gegenleistung. 2.2 Es gibt weder gesetzliche noch vertragliche Beschränkungen, Verbote oder Einschränkungen für den Abschluss einer solchen Verpflichtung.

2.3 Es hat vom Unternehmen alle angeforderten Informationen bezüglich der Immobilien zu seiner Zufriedenheit erhalten. 2.4 Es wird den Kaufvertrag einer Immobilie und/oder jegliche Vereinbarung mit dem Unternehmen und/oder die Einhaltung seiner Verpflichtungen selbst oder durch seine Berater gründlich lesen.

Begleitdokumente im Zusammenhang mit dem Objekt und/oder dessen Verkauf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, architektonische Dokumente

Pläne, Skizzen, Baupläne, Grundbuchauszüge oder -urkunden, technische Spezifikationen, falls vorhanden, und

Alle weiteren Dokumente, die für den Kauf einer Immobilie relevant sind (zusammen die „Dokumente“). Der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche.

Anfragen und/oder Forderungen und/oder Ansprüche gegen das Unternehmen und/oder Personen, die in seinem Namen handeln, in Bezug auf jegliche der folgenden Angelegenheiten:

die Dokumente und/oder die Dienstleistungen und/oder seine Verpflichtungen, wie hierin spezifiziert. 2.5 Es ist bekannt, dass das Unternehmen Verträge mit Unterauftragnehmern abgeschlossen hat, um Folgendes zu erbringen

die Dienstleistungen und dass es gegebenenfalls erforderlich sein könnte, separate Vereinbarungen direkt mit solchen Unterauftragnehmern abzuschließen und

dass das Unternehmen für die Handlungen und/oder Unterlassungen solcher Personen nicht verantwortlich ist und auch nicht als solche angesehen werden darf

2.6 Es hat von der Gesellschaft und/oder einer in ihrem Namen handelnden Person keine Zusage und/oder Garantie für irgendwelche Unterauftragnehmer erhalten.

potenzielle Gewinne aus dem Kauf einer Immobilie oder deren Verkauf oder Vermietung oder auf andere Weise und es tut

Ich habe und werde keine Anfragen und/oder Forderungen und/oder Ansprüche gegen das Unternehmen und/oder Personen, die in meinem Namen handeln, haben und haben keine Anfragen und/oder Ansprüche und/oder Ansprüche gegen das Unternehmen und/oder Personen, die in meinem Namen handeln.

2.7 Die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen stellen keine Zusicherung des Unternehmens und/oder einer in seinem Namen handelnden Person hinsichtlich der Rentabilität einer Immobilieninvestition und/oder des Preises dieser Immobilie dar.

im Auftrag des Unternehmens. Die vom Unternehmen und/oder in seinem Auftrag handelnden Personen bereitgestellten Informationen stammen von den Rechteinhabern.

und/oder Subunternehmer. Das Unternehmen ist ein Marketingunternehmen und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf

die Zusicherungen der Rechteinhaber und/oder Subunternehmer. 2.8 Es möchte eine Immobilie erwerben, die seinen Bedürfnissen und Zwecken entspricht und mit der das Unternehmen nicht vertraut ist.

und fallen nicht in den Kompetenzbereich des Unternehmens. Das Unternehmen bietet keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratungsleistungen an.

Der Kunde, dem es freisteht, seine eigenen Berater für die Prüfung und Überprüfung des Kaufs, der Dokumente und

potenzielle Transaktion.

3. Die Überlegung

3.1 Für die vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen zahlt der Kunde dem Unternehmen die vereinbarte Gegenleistung.

zwischen den Parteien (die „Gegenleistung“). 3.2 Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, umfassen die von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen nicht

Zahlung von Mautgebühren und/oder Gebühren und/oder Steuern und/oder jegliche Zahlung an lokale Behörden und/oder Zahlung an

Subunternehmer und/oder Berater, einschließlich Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Managementdienstleister usw.

3.3 Die Zahlung des Gegenwerts ist mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung und/oder einer Absichtserklärung (der

früher) für den Verkauf einer Immobilie zwischen einem Kunden und einem Rechteinhaber und bildet einen Prozentsatz des Preises von

Die Immobilie, wie zwischen den Parteien vereinbart. 3.4 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Bankkonto, dessen Daten dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.

oder per Bankscheck zugunsten des Unternehmens. 3.5 Das Unternehmen haftet nicht für die Zahlung von Steuern oder anderen Abgaben, die der Kunde zu entrichten hat.

von der Vergütung werden alle Steuern und damit verbundenen Kosten abgezogen, die gemäß den Bestimmungen an der Quelle einzubehalten sind.

anwendbares Recht. 3.6 Zur Klarstellung: Die Gegenleistung stellt die endgültige, abschließende und vollständige Gegenleistung dar.

dem Unternehmen die Leistungen zustehen. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf weitere Zahlungen, Kostenerstattungen oder sonstige Leistungen.

sonstige Gebühren oder Rechte in Bezug auf die Dienstleistungen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Exklusivität und Wettbewerbsverbot

Der Kunde gewährt dem Unternehmen eine 12-monatige Exklusivitätsfrist zum Zweck der Immobiliensuche für den Kunden in

Lefkada, Epirus und/oder Griechenland und für die Erbringung der Dienstleistungen.

5. Selbstständiger Auftragnehmer

Hiermit wird vereinbart und erklärt, dass die Parteien nicht beabsichtigen, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis oder eine Partnerschaft zu begründen.

oder Agenturbeziehungen zwischen ihnen.

6. Haftung

6.1 Hiermit wird klargestellt und vereinbart, dass das Unternehmen keinerlei Haftung für Körperverletzungen übernimmt.

und/oder Verlust und/oder Schaden jeglicher Art (einschließlich indirekter, zufälliger, besonderer, Folgeschäden, Strafschäden,

oder Schadensersatz nach jeglicher Rechtsgrundlage), der dem Mandanten und/oder einer in seinem Namen handelnden Person entstanden ist,

Hinsichtlich der Dienstleistungen. Um jegliche Zweifel auszuschließen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen unverzüglich nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung zu entschädigen und schadlos zu halten.

Antrag, gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Schäden, Verluste oder Kosten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung entstanden sind

Der Kunde und/oder jede Person, die in seinem Namen handelt, und/oder jede Angelegenheit, für die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung besteht

und Bedingungen oder das Gesetz werden dem Kunden zugeschrieben.

7. Geheimhaltungspflicht

Die Parteien verpflichten sich, alle direkt oder indirekt erhaltenen Informationen in Bezug auf das Unternehmen vertraulich zu behandeln.

und/oder dem Kunden. Das Vorstehende gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, sofern sie nicht öffentlich bekannt geworden sind.

öffentlich bekannte Informationen aufgrund einer Handlung oder Unterlassung einer der Parteien sowie Informationen, die eine der Parteien besitzt

gesetzlich verpflichtet zur Bereitstellung.

Sollte der Kunde und/oder eine in seinem Namen handelnde Person Informationen an Dritte in einer Weise weitergeben, die zu einem Schaden führt,

Exklusivität, das Unternehmen ist berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Bezug auf

solche Eigenschaften.

8. Allgemeines

8.1 Jede der Parteien verpflichtet sich, gegenüber der anderen Partei ehrlich und fair zu handeln und keine Handlungen vorzunehmen, die gegen die guten Sitten verstoßen.

die den Ruf oder die Geschäfte der anderen Partei schädigen könnten. 8.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Staates Israel und ist nach diesem auszulegen.

Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einer Verletzung dieses Vertrags ergeben, sind dem Gericht vorzulegen.

Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte in Tel Aviv, Israel. 8.3 Sämtliche Mitteilungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform, sofern sie per Fax übermittelt werden; der Empfang ist erforderlich.

bestätigt durch Rückfax oder, falls persönlich übergeben mit Empfangsbestätigung, oder per Einschreiben versandt

Es handelt sich um Einschreiben oder gleichwertige Sendungen, die innerhalb von 72 Stunden als ordnungsgemäß zugestellt gelten.

Das Dienstleistungsunternehmen bietet Kunden, die am Kauf von Immobilien in Lefkada, Epirus und/oder Griechenland interessiert sind, folgende Dienstleistungen an:

Dazu gehören die Begleitung der Kunden bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Immobilie sowie beim Kauf der Immobilie.

Renovierung einer Immobilie und/oder Neubau einer Immobilie.

Die im Preis enthaltenen Leistungen des Unternehmens umfassen: Immobiliensuche. Das Unternehmen unterstützt Kunden bei der Immobiliensuche in Lefkada, Epirus und/oder Griechenland, einschließlich: • Prüfung einer Immobilie und ihrer Eignung für die Bedürfnisse und Zwecke des Kunden gemäß dessen Kriterien.

Spezifikationen; • Beauftragung eines örtlichen Vermessungsingenieurs zur Vermessung des Grundstücks oder der Baupläne (falls bereits gebaut); • Prüfung des Grundstücks und Einholung der Genehmigungen der örtlichen Behörden bezüglich der Grundstücksgrenzen.

und alle damit verbundenen Einschränkungen; • Erhalt der gegebenenfalls erforderlichen schriftlichen Zustimmung der Nachbarn; • Beauftragung einer örtlichen Anwaltskanzlei mit der Durchführung einer Begutachtung des Grundstücks einschließlich einer historischen Untersuchung

Etwaige bestehende Pfandrechte, Hypotheken oder Rechte Dritter; • Verhandlung der Transaktion mit den Eigentümern. Das Architekturbüro bietet seinen Kunden Unterstützung bei der Suche nach einem Architekten vor Ort für Innenarchitektur oder Planung.

eines neuen Grundstücks. Griechische Kommunalbehörden arbeiten mit den verschiedenen Kommunalbehörden in Griechenland zusammen, darunter Steuer-, Bau- und Forstbehörden.

Um Missverständnisse auszuschließen, weist das Unternehmen darauf hin, dass es für die Erteilung von Genehmigungen durch lokale Behörden usw. nicht verantwortlich ist.

Genehmigungen und/oder die Durchführung von Registrierungen werden nicht übernommen, und das Bauunternehmen unterstützt lediglich bei deren Erlangung. Das Bauunternehmen bietet seinen Kunden die Möglichkeit, ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, über das ein Bauunternehmer und/oder Ingenieur ausgewählt werden kann.

Der Neubau einer Immobilie und/oder die Renovierung einer bestehenden Immobilie. Zur Klarstellung: Jede Vereinbarung

Die Beauftragung eines Bauunternehmers und/oder Ingenieurs erfolgt direkt durch den Auftraggeber, der auch alle damit verbundenen Kosten trägt. Die Buchhaltungsfirma bietet ihren Kunden Unterstützung bei Folgendem: • Eröffnung eines Bankkontos in Griechenland; • Vermittlung eines lokalen Buchhalters. Zur Klarstellung: Sämtliche Kosten für die Eröffnung eines Bankkontos und/oder den Abschluss eines Vertrags mit einem lokalen Buchhalter trägt der Auftraggeber.

Die Kosten für den Buchhalter trägt der Auftraggeber.

Zusätzliche Dienstleistungen des Unternehmens gegen Aufpreis: Rechtsberatung. Das Unternehmen arbeitet mit einer lokalen Anwaltskanzlei in Griechenland sowie mit israelischen Anwälten zusammen, die folgende Leistungen anbieten können:

Rechtliche Unterstützung für Mandanten. Die Registrierungsgesellschaft für Immobilien bietet ihren Mandanten einen Service für die Eintragung von Immobilien im Grundbuch an.

Name des Käufers, einschließlich: • Erhalt einer Nummer im griechischen Grundbuchamt; • Eröffnung eines Verfahrens bei den örtlichen Steuerbehörden in Griechenland. Anmeldung des Wohnsitzes: Falls erforderlich, unterstützt das Unternehmen die Kunden bei der Anmeldung als

Für Anwohner bietet das Unternehmen unter anderem folgende Leistungen an: • Unterstützung bei der Anmeldung als Einwohner Griechenlands; • Ausfüllen aller Formulare, die für den Erhalt der Krankenversicherungsnummer in Griechenland erforderlich sind. Das Steuerberatungsunternehmen übernimmt die Zahlung aller Steuern, die beim Kauf eines Produkts anfallen.

Immobilien in Griechenland und deren Registrierung. Zur Klarstellung: Das Unternehmen bietet keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Griechenland und deren Registrierung an.

Internationale Steuerberatung und die Zahlung etwaiger Steuern sind ausschließlich vom Mandanten zu leisten. Diese Dienstleistung unterliegt folgenden Bedingungen:

Die volle Mitwirkung des Kunden bei der Bereitstellung aller erforderlichen Formulare und deren Ausführung ist Voraussetzung. Das Unternehmen bietet seinen Kunden Unternehmensberatung in Bezug auf Marketing und Management.

Immobilien, einschließlich: • Unterstützung bei der Erstellung eines jährlichen Geschäftsplans; • Unterstützung bei der Unternehmensgründung; • Vermittlung an eine lokale Hausverwaltung, falls der Kunde die Immobilie vermieten möchte; • Aufbereitung von Marketingunterlagen; • Vermarktung von Immobilien an potenzielle Käufer oder Mieter; • Unterstützung bei der Suche nach einer lokalen Versicherung. Zur Klarstellung: Diese Leistungen werden gegen eine zusätzliche Gebühr erbracht, deren Höhe zwischen dem Kunden und dem Kunden vereinbart wird.

Die Parteien. Die Verwaltungsgesellschaft bietet ihren Kunden die Verwaltung der erworbenen Immobilie an, einschließlich Vermietung und laufender Pflege.

Instandhaltung. Zur Klarstellung: Die Vereinbarung mit der örtlichen Verwaltungsgesellschaft und die entsprechende Zahlung erfolgen gemäß den geltenden Bestimmungen.

werden direkt vom Kunden vorgenommen.